Asbest-Sanierung nach TRGS 519 = sichere Schadstoffentfernung für gesundes Wohnen
Asbest wurde von den 1950er Jahren bis 1996 in vielen Baustoffen eingesetzt und ist stark krebserregend. Deshalb darf es nur unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen entfernt werden. Asbest-Sanierung unterliegt dem Regelwerk TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) der BG BAU. Das Beseitigen von Asbest ist aufwendig, sicherheitsrelevant und muss sorgfältig geplant werden.
Welche Leistungen gehören zur Asbest-Sanierung?
- Analyse & Bewertung: Untersuchen auf Asbestvorkommen, Probenahmen, Gefährdungsbeurteilung und Erstellung von Sanierungsplänen
- Einrichten der Baustelle und Installation von Luftreinigungssystemen
- Asbest-Demontage & Rückbau: Entfernen von Dachplatten und Fassadenverkleidungen; Ausbau asbesthaltiger Bodenbeläge und Leichtbauplatten
- Fachgerechtes Verpacken in Big Bags
- Transport & Entsorgung in Deponien für Sondermüll
- Feinreinigung der Räume und Oberflächen von Asbeststaub
- Nachkontrolle durch Messung der Asbestfaser-Konzentration in der Luft (Freigabemessung gemäß VDI 3492)
- Freigabe nach der Asbest-Sanierung
Wer darf Asbest-Sanierung ausführen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Schulungspflicht: Nur geschulte Personen dürfen Asbest abbauen. Die Schulung ist personenbezogen; die geschulte Person muss auf der Baustelle anwesend sein und die Vorgaben an das Team weitergeben.
- Planung & Anmeldung: Ab einer bestimmten Menge muss die Sanierung bei der Berufsgenossenschaft angemeldet und sorgfältig geplant werden.
- Sicherheitsmaßnahmen:
- Entsorgung: Materialien, die bis 1996 nicht eindeutig datiert sind, gelten als asbesthaltig und müssen fachgerecht entsorgt werden.
Einsatzgebiete der Asbest-Sanierung sind:
- Alte Mineralfaserdämmung (z. Engelshaar)
- Dacheindeckungen mit Faserzementplatten (Eternitplatten) aus den 50er–70er Jahren
Ist es gefährlich, in einem Haus mit Asbest zu wohnen?
In einem Haus mit Asbest zu wohnen, ist nicht gefährlich, solange die Asbestfasern nicht freigesetzt werden. Das heißt, wenn die Fasern nicht gebohrt, zerschnitten oder beschädigt sind. Asbest selbst ist nur schädlich, wenn die Fasern lungengängig in die Luft gelangen. Die Sanierung von Asbest muss der Eigentümer selbst bezahlen und wird nicht gefördert.